Beratungsleistung

Lassen Sie sich kostenlos beraten!


Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, haben regelmäßigen Anspruch auf Beratungsleistungen. Bei Pflegegraf I und II halbjährlich einmal und bei Pflegegrad III, IV sowie V vierteljährlich einmal.
Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden. Die Vergütung für die Beratung ist von der zuständigen Pflegekasse, bei privat Pflegeversicherten von dem zuständigen privaten Versicherungsunternehmen zu tragen, im Fall der Beihilfeberechtigung anteilig von den Beihilfefestsetzungsstellen.
Nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf und vereinbaren Sie noch heute Ihren persönlichen Beratungstermin.
Wir beantworten Ihnen gerne alle Fragen die Sie haben.